1.) Was wird gefördert
Regionale Projekte, die sich der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Bereichen der Kultur, Soziokultur, Gesundheit sowie Natur, Technik und Umwelt widmen, sollen ermöglicht und unterstützt werden. Der Begriff Kultur beinhaltet dabei das ästhetisch-künstlerische Handeln in verschiedenen Kunstsparten wie z. B. Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst. Der Begriff Soziokultur umfasst Aktivitäten im Bereich von Drogen-, Mobbing- oder Gewalt-Prävention, zwischenmenschlicher und interkultureller Begegnungen. Ebenso kommen umweltbezogene Projekte, oder auch Projekte aus dem Bereich „MINT“ oder Medienkompetenz in Frage.
2.) Wer fördert
Die Förderung erfolgt durch den Lions Club Schwabmünchen-Lechfeld-Buchloe über sein Hilfswerk „Lions-Hilfe Schwabmünchen-Lechfeld-Buchloe e.V.“
3.) Wer kann sich bewerben
Bewerben können sich einzelne Personen, Jugendgruppen, Schulklassen, Schülergruppen, Kindergärten, Organisationen und Einrichtungen in der Region Schwabmünchen-Lechfeld-Buchloe.
4.) Die Voraussetzung für eine Bewerbung
• Die Planung eines Projekts, das den Anforderungen gemäß Punkt 1 entspricht.
• Das Projekt wird innerhalb eines Jahres abgeschlossen.
• Die Bewerbung für ein Folgeprojekt ist erneut möglich.
5.) Die Form der Bewerbung
Erforderlich ist eine detaillierte Beschreibung des Projekts unter Angabe von:
• Bezeichnung und Ort
• Zielsetzung
• Ablauf
• Teilnehmer
• Finanzbedarf / Kalkulation
• Verantwortliche Ansprechperson
Als Besonderheit ist zu beachten, dass es zwei Förderpreistöpfe gibt - einen für die Region Schwabmünchen-Lechfeld
und einen für die Region Buchloe.
Für eine Bewerbung muss das entsprechende Bewerbungsformular verwendet werden!
Beide sind auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.
6.) Die Bewerbungsfrist
Die Bewerbung erfolgt bis 9. Juni eines Jahres.
7.) Die Entscheidung zur Vergabe der Förderpreise
Die Verleihung findet in der Woche vom 1. - 7. Juli desselben Jahres statt.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bei der Auswahl der Projekte wird geprüft, ob die Förderung gemäß den Bestimmungen des "Lions-Hilfe Schwabmünchen-Lechfeld-Buchloe e.V." satzungskonform ist.
8.) Welche Höhe haben die Förderpreise
Es stehen sowohl für die Region Buchloe als auch für die Region Schwabmünchen-Lechfeld jeweils bis zu 5000.-€ zur Verfügung. Davon können je ein oder mehrere Projekte gefördert werden.
9.) Bewilligungszeitraum der Förderung
Mit der Bewilligung der Förderung bei der Preisverleihung werden die Geldmittel zugesagt. Das geförderte Projekt soll bis zum 30.Juni des Folgejahres abgeschlossen sein. Eine Verlängerung dieser Frist aufgrund besonderer Umstände muss vom Förderer genehmigt werden. Die Projektleitung erstellt nach Abschluss des Projekts einen kurzen Sachbericht über die inhaltliche Arbeit und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Verwendung der Gelder. Dieser Verwendungsnachweis dient dem Förderer als Beleg für die satzungskonforme Verwendung seiner Mittel und ist daher wichtig zur Sicherung der Fördergelder, die andernfalls zurückgefordert werden müssten.
10.) Öffentlichkeitsarbeit
Auf allen Projektveröffentlichungen – Flyer, Plakate, Einladungen zu Veranstaltungen, Homepage und so weiter – ist das Logo des Lions Clubs mit dem Zusatz „Gefördert vom Lions Club Schwabmünchen-Lechfeld-Buchloe“ abzubilden. Das Logo wird vom Lions Club zur Verfügung gestellt.